Kopftuch vs. Kreuz - Oder: Wozu haben wir Gerichte
Datum: Samstag, 27. September 2003 um 02:25
Thema: Probleme & Lösungen der Gesellschaft


Vor ein paar Tagen hat das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Kopftuchstreit das negative Urteil diverser untergeordneter Gerichte aufgehoben. Ein Kopftuch sei nicht per se ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht in Punkto Religion im Schulwesen.
Für mich zeigt das mal wieder ein Problem auf, daß in einem fairen Rechtswesen eigentlich gar nicht auftreten darf.

Die Beantwortung dieses Problems sehe ich ganz einfach: Wenn eine Muslimin kein Kopftuch tragen darf, weil es ein Verstoß gegen die relegiöse Neutralität ist, dann darf auch kein im Schuldienst tätiger Pfarrer einen weissen Kragen haben und kein Kreuz baumeln. Gleiches Recht für alle - Diskussion überflüssig.

Viel mehr Diskussionsbedarf sehe ich da bezüglich unseres wankelmütigen Rechtssystems. Es kann doch nicht angehen, daß zuerst mehrere Gericht in einem Fall so sich entscheiden, und dann das nächste wieder andersherum.

Wenn Recht davon abhängig ist, vor welchem Gericht man steht, welchen Richter man bekommt oder welchen Anwalt man hat, dann kann man gleich den Würfel nehmen. Dann zieht wenigstens jeder mal den Kürzeren und nicht der, der den falschen Wohnort oder zuwenig Geld für einen teuren Anwalt hat.

Wie kann es sein, daß wir regaleweise Gesetzestexte haben und trotzdem jeder Richter etwas anderes daraus herausliesst? Auch beim jetztigen Urteilsspruch vor dem BVG war es so, daß fünf der acht Richter das Kopftuch gesetzteskonform einstuften und 3 nicht. Wie kann so etwas sein? Gibt es nun nachvollziehbare Gesetze, nach denen gerichtliche Entscheidungen gefällt werden, oder entscheidet hier die Stimmungslage des Robenträgers?





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