Aktive Sterbehilfe ist Mord!
Datum: Donnerstag, 03. Juli 2008 um 00:01
Thema: Probleme & Lösungen der Gesellschaft


Sterbehilfe des Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch an einer 79-jährigen Frau

Sterbehilfe ist kein Akt der Nächstenliebe, sondern Mord bzw. Beihilfe zum Selbstmord. Das Leben dient der Bewusstseins- resp. Geistesevolution des Menschen und muss in Natürlichkeit bis zum letzten Atemzug gelebt werden, weil der Tod nicht das Ende aller Existenz ist, sondern nur eine Station im Leben der reinkarnationsfähigen, unsterblichen Geistform des Menschen. Das Töten eines Menschen ist nur erlaubt im Rahmen reiner Notwehr, oder wenn als passive Sterbehilfe Maschinen abgestellt werden, die einen Menschen am natürlichen Sterben hindern oder bei einem bereits Verstorbenen nur noch die Funktion der Organe aufrechterhalten.





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