Willkommen
  Einen Account anlegen    
Mehr Demokratie wagen
· Startseite
· Diskussionsforen
· Artikel Themen
· Artikel schreiben
· Artikelarchiv
· Artikel Top 10
· Artikel-Suche
· Neues/Änderungen
· Ihre Userdaten
· Für Einsteiger
· Mitglieder-Liste
· Mitglieder-Chat
· Statistik
· Partner-Links
· Linksammlung
· Weiterempfehlen
· Ihre Meinung
· FAQ

Login
Username

Passwort


Kostenlos registrieren!

Wer ist online?
Zur Zeit sind 136 Gäste und 0 Mitglieder online.

Sie sind anonymer User und können sich hier unverbindlich anmelden

Wer ist im Chat?
Derzeit sind keine Mitglieder im Chat.

Seitenzugriffe
45044039 seit Januar 2002

Impressum
© 2002 Bodo Kaelberer

Wer ist denn hier der Souverän?
Verfasst am Freitag, 09. Mai 2003 um 16:54 von Zinnel
Freigegeben von Master

Politische Systeme im Vergleich Zinnel schreibt:

"Wer soll in der Politik den Ton angeben? Die mehr oder weniger repräsentative Elite oder weniger wieder und ungefragt auch die Bürgerinnen und Bürger?
Am 18. April 1869 stimmten 91 Prozent der stimmberechtigten Zürcher mit 33458 gegen 22366 Stimmen der neuen Kantonsverfassung zu, die noch heute Zürichs Geschicke bestimmt. Der spätere Marburger Philosophieprofessor Friedrich Albert Lange, damals Redakteur der Hauszeitung der Demokratischen Bewegung, des Winterthurer Landboten, zum revolutionären, weil das liberale «System» überwindenden Ereignis:
«... der erste konsequente Versuch, die Idee der reinen Volksherrschaft in einer den modernen Kulturverhältnissen entsprechenden Form durchzuführen ... »
Dieser lesenswerte Artikel wurde von Andreas Gross verfasst.

Wer soll in der Politik den Ton angeben? Die mehr oder weniger repräsentative Elite oder weniger wieder und ungefragt auch die Bürgerinnen und Bürger? Zwei Fragen, welche die Schweiz bewegen, seitdem es sie gibt.
Die Gründung des schweizerischen Bundesstaates war 1848 ein Triumph des Liberalismus. Dessen Anspruch war universell: Allen Menschen, zumal in der neuen Schweiz, sollten die gleichen Grundrechte, die gleiche Rechtssicherheit und die gleichen Erwerbs- und Aufstiegs-Chancen beschert werden. Der Weg jedoch, auf dem diese Ziele erreicht werden sollten, war repräsentativ-demokratisch und elitär. Alles für das Volk, aber nichts durch das Volk, hiess die Losung, indirekte Demokratie also. Ein Anspruch, den der Liberalismus nicht erfüllen konnte. Vom wirtschaftlichen Aufschwung nach der Gründung des Bundesstaates konnten nicht alle Bevölkerungsgruppen profitieren. Vor allem Anfang der 1860er Jahre häuften sich die Krisensymptome. In den Fabriken mussten Frauen, Kinder und Männer über 14 Stunden täglich schuften. Die Heimarbeiter verloren wegen der Fabriken ihre Arbeit. Für die Bauern wurden die Kredite wegen des Kapitalbedarfs der grossen Eisenbahnprojekte immer teurer, die Getreidepreise sanken, während die Bodenpreise stiegen. Der Bürgerkrieg in den USA verteuerte für die Baumwollindustrie die Rohstoffpreise; die Zürcher Seidenindustrie verlor deswegen einen wichtigen Markt.
Vielen notleidenden Bauern, Handwerkern und Arbeitern schien der Staat die Beute einer geschlossenen Gesellschaft von Privilegierten zu sein. Parlament und Regierung waren von jenen Liberalen beherrscht, welche auch in der Industrie befahlen, Banken gründeten, Eisenbahnen bauten, sich staatliche Konzessionen verschafften.:Was heute «Filz» heisst, nannte man damals «System», sprach gar mit Blick auf den liberalen Star Alfred Escher - jahrelang und zeitweise gleichzeitig Nationalrat, Regierungsrat, Grossratspräsident, Eisenbahnbaron, Gründer der Kreditanstalt u. a. m. - vom «Princeps und seinem Hof». Einer seiner Kritiker verglich Escher offen mit Louis Napoléon und schrieb:
«Unsere Zustände haben allmälig sehr viel Ähnlichkeit mit denen des französischen Imperialismus gewonnen: scheinbare äussere Wohlfahrt, Glanz, Schminke und Goldflitter in den ‚höheren Schichten', daneben viel, sehr viel inneres Elend im Volke, dessen Schwächen von jenen ausgebeutet werden.»

Und wenn es um Angelegenheiten dieses liberalen Hofes ging, drückte selbst die Zürcher Justiz, von den Liberalen bestellt, mehr als ein Auge zu. Was den begnadeten Pamphletisten jener Jahre, den Advokaten Friedrich Locher, dessen polemische Kampfschriften in ihrer Funktion heute unglaublich scheinen und der mit seiner Auflage die Hälfte aller Stimmberechtigten im Kanton erreichte, zur These veranlasste:
«Wer den Staat als blosse Tretmühle ansieht, welche die nötige Schmiere für die industrielle Maschinerie liefern soll, kümmert sich wenig um die Details, wenn nur die Bilanz günstig ist.»
Die ersten Regungen der Opposition in den 1850er und Anfang der 1860er Jahre vermochte das liberale «System» noch zu neutralisieren, indem es einerseits die oppositionellen Wortführer mit Angeboten für gute Posten in den eigenen Reihen integrierte, andererseits mit kleinen Konzessionen den Kritikern etwas entgegenkam. 1860 machte sich erstmals seit 1842, als die Liberalen die Macht zurückeroberten, vor den Nationalratswahlen kantonsweit eine Opposition gegen das Regime bemerkbar, zwar wurden die Gegenkandidaten nicht gewählt, doch ihre Wahlkampagne vermochte immerhin die Bürger aus der Apathie zu wecken: Dort, wo die Vertreter der späteren Demokraten kandidierten, stieg die Wahlbeteiligung von rund 10 Prozent im Jahre 1857 (!) auf immerhin etwa 25 Prozent. 1863 mobilisierten oppositionelle Nationalratskandidaten schon die Hälfte, 1866 gar drei Viertel der Stimmberechtigten: In vier der insgesamt dreizehn Majorz-Wahlkreise vermochten sich erstmals oppositionelle Demokraten gegen liberale Kandidaten durchzusetzen.
Die von der Regierung 1863 vorgeschlagene Verfassungsrevision hatte zwar die öffentliche politische Debatte belebt und eröffnete 1865 die Möglichkeit, dass 10000 Stimmberechtigte (15 Prozent der Stimmberechtigten) eine Totalrevision der Verfassung verlangen konnten. Die Missstände liessen sich aber dadurch nicht überwinden, die Unzufriedenheiten nicht abbauen. Was ein Staatsanwalt schon 1862 geschrieben hatte, galt nach wie vor: «Ein Blick auf unsere öffentlichen Zustände fällt zwar auf sehr viele, aber sehr ungeordnete Gesetze und wenig ächte gute Sitten, im öffentlichen Verkehr auf manchen Schwindel, in welchem diejenigen die besten Geschäfte machen, die am selbstsüchtigsten, am ehrgeizigsten, am schlauesten sind.» Den Durchbruch schaffte die Opposition aber erst im Winter 1867/68. Letzter Anstoss war die Choleraepidemie, welche im Herbst 1867 die Stadt Zürich erfasste und der innert wenigen Wochen 499 der ärmsten Menschen zum Opfer fielen. Denn die Cholera ist eine «soziale Krankheit»: Sie wütet dort am verheerendsten, wo die hygienischen Verhältnisse die schlechtesten sind, wenig Licht und kaum frische Luft die Wohnräume der Menschen erreicht, die Häuser feucht und verdreckt sind, die Abwassergräben überquellen und das Trinkwasser verseucht ist. So gab es kaum Tote in den neuen Zürcher Wohngebieten Stadelhofen oder Unterstrass, dafür um so mehr im heruntergekommenen Niederdorf und im Aussersihl. Die Choleraepidemie erwies sich als doppelter Katalysator der Demokratischen Volksbewegung:
Viele Menschen, vor allem in der Stadt, wurden sich ihrer Benachteiligung bewusst und wandten sich den sozial-, wirtschafts- und staatspolitischen Alternativen der vor allem auf der Landschaft schon starken Opposition zu; andererseits wurde vielen Zürchern die Ungleichheit der Lebenschancen bewusst, die in ihrem Kanton herrschte, und öffnete sie den Argumenten der Opposition, welche dem liberalen Regime die Missachtung der Interessen von Bauern, Handwerkern und Arbeiten vorwarf.
Für viele musste es wie ein Hohn gewirkt haben, wenn der Ständerat und Escher-Freund Johann-Jacob Rüttimann am 22. November 1867 in der NZZ in einer Erwiderung auf die Pamphlete Lochers schrieb:
«Das Volk des Kantons Zürich lebt in geordneten und glücklichen Verhältnissen.»
Die Realität war eine andere. Die Opposition hatte den gleichen Tag, den Feiertag zur Erinnerung an die liberale Machtergreifung von 1830, ihrerseits zum Anstoss der demokratischen Umwälzung genutzt. Der Andrang zur Versammlung im Alten Schützenhaus in der Nähe des Zürcher Hauptbahnhofs sei ein «gewaltiger» gewesen, berichteten Augenzeugen, ebenso der Zuspruch an anderem Orten des Kantons.
Bereits acht Tage später hiess es im Winterthurer Landboten, dem von Salomon Bleuler (1829 - 1886) und F. A. Lange (1828 - 1875) redigierten Sprachrohr der demokratischen Opposition:«Dass eine politische Bewegung im Kanton begonnen hat, wird von Niemandem geläugnet.» Es bildete sich ein l5köpfiges Komitee, das für den 15. Dezember 1867 im Hinblick auf eine Revision der Kantonsverfassung zu vier grossen «Landsgemeinden» nach Uster, Winterthur, Bülach und Zürich einlud. Im Aufruf des Komitees hiess es:
«Im Denkkreise des Zürcher Volkes bildete sich durch siebenunddreissig Jahre hindurch die politische Erkenntnis weiter, dass es das Volk und das Volk allein sei, welches als die Quelle des staatlichen Willens, als sein Ausgangs- und Zielpunkt betrachtet werden müsse. Mit dieser nach und nach erfolgten Wandelung und Klärung des politisch-bürgerlichen Selbstbewusstseins war das reine Repräsentativsystem der Dreissiger-Verfassung überwunden, so dass es nun galt, neue Lebensformen aufzufinden für die direkte Selbstregierung des Volkes und den anerkannten Satz: ‚Alles für das Volk' zu ergänzen durch den eben so berechtigten ‚Alles durch das Volk'. (...) In guten Treuen, fern von demagogischer Volksschmeichelei protestieren wir gegen die Herabwürdigung des Zürchervolks, die darin liegt, dass man es für unfähig erklärt, den wahren Fortschritt zuerkennen und dafür Opfer zubringen. Wir erblicken in der falschen Beurteilung des Volkes den hauptsächlichen Keim der gegenwärtigen Bewegung.»
Volkswillen als oberstes Axiom
Es folgte das Sechs-Punkte-Programm der Verfassungsrevision:
  1. « Schwächung des Einflusses der Regierungsgewalt, der Beamten und Geldherrschaft auf die Gesetzgebung durch die Erweiterung der Volksrechte (Abberufungsrecht des Grossen Rates, Gesetzesreferendum, Gesetzesinitiative, Beseitigung der indirekten Grossratswahlen und der Lebenslänglichkeit von Ämtern),
  2. Hebung der Intelligenz und Produktionskraft des Landes (Ausbau der Volksschule, gerechtere Steuern, Militärausrüstung durch den Staat, Schaffung einer Kantonalbank staatliche Förderung der Verkehrsmittel)
  3. Vereinfachung des Verwaltungsorganismus,
  4. Verbesserung des Gerichtswesens und Vereinfachung des Justizganges (Einführung der Ziviljury, Abschaffung der Todesstrafe...),
  5. Revision des Schuldbetreibungswesens,
  6. Freie Presse und uneingeschränktes Vereinsrecht.»
Trotz Sturm und Regen folgten über 20000 Zürcher, nicht ganz ein Drittel aller Stimmberechtigten, dem Aufruf Salomon Bleuler erläuterte in Winterthur den «Hauptpunkt der Bewegung», die Erweiterung der Volksrechte: «Er trifft eines unserer Hauptübel in seinem Kern und Lebensnerv, er durchschneidet und zerschmettert die einseitige Interessenwirtschaft, die Übermacht des einzelnen und seiner willfährigen Trabanten, das ungebührliche Erstarken der Regierungsgewohnheit und ihres Eigensinns.» Friedrich Locher sagte in Zürich zum gleichen Thema: «Die Herren vom System wussten von der Repräsentativdemokratie nicht genug zu rühmen. Faktisch war dieselbe das Lehenswesen, ein Prinzeps und zweihundert Barone, vortreffliche Einrichtung für sie, aber nicht für uns.
Und der später zum Regierungsrat gewählte Johann Caspar Sieber (1821 - 1878) rief in Uster: «In 37 Jahren sind wir mündig geworden, und werden diese Mündigkeit noch besser in und mit der Bewegung in ihr erlernen. Und was wir sodann beschliessen durch Initiative und Referendum, das ist und bliebt unser eigenes Werk, für das wir einstehen. Die Bevormundung weisen wir nun und für allemal zurück, indem wir den Volkswillen als oberstes politisches Axiom verkünden.» Ein Jahr später erläuterte Sieber den gleichen Gedanken im Verfassungsrat so:
«Beim Staatsschiff, wie der (liberale Regierungsrat; der Verf .) Herr Suter dasselbe ausrüstet, führt der Grosse Rat den Kompass und auch das Steuerruder, und wohlgefällig schaut der Souverän von der Bauschanze (damals der Zürcher Landungssteg der Dampfschiffe) aus der Fahrt zu. Wir hingegen geben dem Staatsschiffe die treibende Kraft und den Kornpass und das Steuerruder, indem wir den Volksgeist und den Volkswillen als das allein bewegende Element betrachten. Der Grosse Rat soll inskünftig nicht mehr das Alpha und das Omega des politischen Lebens, nicht mehr der politische Vormund sein, sondern ein Berater des Volkes, ein Pionier neuer Gedanken und sein Freund.»
Immer wieder fiel an den grossen Versammlungen der Begriff der «Geldaristokratie». Nationalrat Hans Rudolf Zanger (1826 - 1882) in Uster: «Die grossen Verkehrsadern [gemeint sind die Eisenbahnen] werden im Interesse einer Minderzahl ungebührlich ausgebeutet, und die kleinen können sich nicht entwickeln oder lasten auf den Gegenden zum Erdrücken. Wir begegnen hier einer Geldaristokratie. Diese beherrscht auch einen Teil der Industrie und des Bodenkredits. Sie steht der Bewegung und Entwicklung kleiner Kräfte hindernd im Wege und hilft die Not des verschuldeten Bauers mehren. Die Grossen sind frei; aber den Kleinen (Handwerkern und Arbeitern) sind Versammlungen und Vereine zur Besprechung ihrer höchsten Interessen verboten.» Karl Bürkli, der Frühsozialist und Pionier der sich etwas später formierenden Arbeiterbewegung, rief in Zürich:
«Unter System verstehe ich den verderblichen Einfluss der Interessenwirtschaft. Das System wie die Cholera ist nicht mit Händen zu greifen, aber man spürt es in allen Gliedern. Anno 1830 konnte die Stadtaristokratie unschädlich gemacht werden, in dem man die Gesetzgebung in die Hände der Vertreter des ganzen Kantons legte, und jetzt kann die aufstrebende Geldaristokratie nur dann in Schranken darniedergehalten werden, wenn man den Schwerpunkt der Gesetzgebung weiter hinaus, ins ganze Volk, verlegt; denn die paar hundert Kantonsräte, das heisst die Repräsentativdemokratie, ist nicht mächtig genug, der Korruption zu widerstehen.»
Die liberale Regierung akzeptierte die Massenmobilisation und die 27000 gesammelten Unterschriften als Ausdruck der Forderung nach einer Totalrevision der Kantonsverfassung und setzte den Abstimmungstermin auf den 26.Januar 1868 an. Wieder rief das Komitee der 15 zum Stimmgang auf und betonte den Ausbau der Volksherrschaft als primäres Bewegungsziel:
«Um nichts Geringeres handelt es sich als Eure bisherige Scheinsouveränität zu einer wirklichen und wahrhaften Volkssouveränität zu entwickeln, die massgebende Macht und Gewalt aus den Händen einzelner auf die starken Schultern der Gesamtheit zu verlegen.»

In einer der zahlreichen Flugschriften fasste Bleuler noch einmal zusammen: «Nicht die Salzfrage, nicht die Bankfrage, nicht ein persönlicher Amtsehrverletzungsprozess für sich allein ist es, nicht eine einzelne Petitionssache, die wie ein armer Schlucker vor der Türe der Herren Kantonsräte scharfussen muss - es ist der Gesamteindruck, die Physiognomie aller dieser Elemente, was die Leute stutzig macht und fragen lässt: Wer ist hier eigentlich der Souverän?»

Die Abstimmung vom 26. Januar 1868 liess an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Mit 50786 gegen 7374 Stimmen bei einer Beteiligung von 90 Prozent wurde der Totalrevision der Verfassung zugestimmt und beinahe ebenso deutlich ein Verfassungsrat eingesetzt. Der Verfassungsrat lud die Bevölkerung ein, ihre Forderungen in Eingaben zum Ausdruck zu bringen. Diese liegen heute im Zürcher Staatsarchiv und gehören zu den interessantesten Quellen jener Zeit. Hunderte von Bürgern und auch Bürgerinnen - erstmals, wenn auch anonym, getrauten sich Frauen, die Einführung des Frauenstimmrechts einzufordern, wenn schon von «Demokratie» die Rede sei! - sandten Stellungnahmen ein, Tausende beteiligten sich an Versammlungen, Hunderte von heftigen und bis heute spannend zu lesenden Artikeln und Lügenartikeln wurden publiziert, bis sich die Demokraten schliesslich mit ihren Forderungen durchsetzen und am 18. April 1869, 18 Monate nach der Eröffnung «der Bewegung», «ihre» Verfassung angenommen wurde. Sie ging in den Volksrechten weiter als jede andere, auch die Baselbieter Verfassung, vor ihr und inspirierte auch den Thurgau und weitere Kantone. Ohne diesen Druck aus den Kantonen wäre es wohl auch kaum zur Einführung des Referendums in die 1874 revidierte Bundesverfassung gekommen.
Gewiss wurden in den folgenden Jahren auch manche Demokraten, vor allem ihr linker Flügel, aus denen sich die Sozialdemokraten herausbildeten, von den Potentialen der Volksrechte enttäuscht, die weniger sozialreformerisch wirkten, als sie erwartet hatten. Dies mildert jedoch die Bedeutung der «Zürcher demokratischen Revolution» von 1867 bis 1869 nicht herab. Sie liegt in der Tatsache, dass engagierte Bürger gegen mächtigen Widerstand einen Staat friedlich umzukrempeln verstanden und mittels weitgehender Bürgerrechte ein Politikverständnis schufen, das die Menschen seither nachhaltig prägt: Politik ist ihnen bis heute weniger fremd als anderswo, weil sie trotz allem mehr Mitregierende als Untertanen, mehr Miteinbezogene als Ausgeschlossene sind. Zwar führt das in der Direkten Demokratie begründete kommunikative und diskursive Souveränitäts- und Demokratieverständnis zu mehr Auseinandersetzungen und zahlreicheren Konflikten, welche freilich die Gesellschaft weit friedlicher und tragfähiger zu integrieren beziehungsweise recht eigentlich zu konstituieren vermag als die Herrschaft einer Elite, selbst wenn diese manchmal effizienter sein mag. In diesem Sinne ist die direkte Demokratie zwar schon 125 Jahre alt, aber Ausdruck eines viel moderneren Verständnisses von demokratischer Politik, als manchem Zürcher, beziehungsweise mancher Schweizerin, heute bewusst zu sein scheint.(Weltwoche April1994)

Literaturhinweise

Eine populäre und dennoch umfassende Darstellung der zürcherischen demokratischen Revolution vor 125 Jahren fehlt trotz der neuen Zürcher Kantonsgeschichte von 1994 nach wie vor. Am packendsten und greifbarsten ist bezeichnenderweise die Darstellung im Schlusskapitel des Buches des renommierten US-Historikers Gordon A. Craig, «Geld und Geist, Zürich im Zeitalter des Liberalismus 1830 - 1869», Beck-Verlag, München, 1988.

Wissenschaftliche Ansprüche erfüllt die 1982 im Basler Helbling & Lichtenhahn Verlag erschienene und in Bibliotheken erhältliche Habilitationsschrift von Martin Schaffner «Die demokratische Bewegung der 1860er Jahre, Beschreibung und Erklärung der Zürcher Volksbewegung von 1867».

Den wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Kontext illustriert der 1986 im Zürcher Chronos-Verlag erschienene Band «Baumwollgarn als Schicksalsfaden» von Reto Jäger u. a.

Ebenfalls nur noch in Bibliotheken erhältlich ist der Überblick über Entstehung, Funktion und Wirkung der Zürcher Volksinitiative von Kurt Bütikofer-Johanni, «Die Initiative im Kanton Zürich 1869 - 1969», Verlag Peter Lang, Bern 1982.

Am schnellsten einen kleinen geschichtlichen Einblick verschafft die 1990 zum Gottfried-Keller-Jahr erschienene und im Zürcher Stadtarchiv erhältliche Broschüre von Robert Dünki «Verfassungsgeschichte und politische Entwicklung Zürichs 1814 - 1893».

Sehr lesenswert und auch sehenswert ist der Band des Staatsarchives des Kantons Zürich "Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte. 1218-2000".

Die grossen Parteien der Schweiz formierten sich erst gegen Ende des letzten Jahrhunderts. In der Demokratischen Bewegung waren damals Politiker unterschiedlicher Couleur zusammen, radikale Freisinnige ebenso wie spätere Sozialdemokraten. Ludwig Forrer gehörte zu jenen, die im Unterschied zur SP die Demokratische Partei gründeten und in den 1890er Jahren eine demokratisch-liberale Koalitionspolitik befürworteten, aus der dann vor genau 100 Jahren die Freisinnig-demokratische Partei erwuchs. Dennoch blieb Forrer, etwa als Befürworter der bis heute auf Bundesebene fehlenden Gesetzesinitiative, einigen Idealen der Demokratischen Bewegung der 1860er Jahre treu und meinte noch 1906 als Bundesrat, die Initiative diene dazu, zaudernde Parlamente und Regierungen voranzutreiben.

November 2001
Quelle: Andi Gross e.a.: Die Direkte Demokratie. Reaoltopia 2002.

"

 
Verwandte Links
· Mehr zu dem Thema Politische Systeme im Vergleich
· Artikel von Zinnel


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema "Politische Systeme im Vergleich":
Frauenwahlrecht in der Schweiz


Druckbare Version  Diesen Artikel an einen Freund senden

2 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.
Re: Wer ist denn hier der Souverän? (Punkte: 50)
von Bodo (BodoKaelberer@webkind.de) am Freitag, 09. Mai 2003 um 17:14
(Userinfo | Dem Autor schreiben) http://www.webkind.de
Donnerwetter. Ist das eine Diplomarbeit?
War sehr interessant. Aber bitte nicht die Namen der Beteiligten abfragen (-;


[ Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden ]


 
This web site is based on PHP-Nuke.
All logos and trademarks in this site are property of their respective owner.
The comments are property of their posters, all the rest © 2002 by the webmasters of mehr-demokratie-wagen.de
Technische Betreuung: Bodo Kälberer (Kaelberer All-In-One / WEBKIND).